Mitgliedschaft & Beiträge

Diese Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
       
1.     Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt:

- Kinder und Jugendliche (ab 3. Kind einer Familie beitragsfrei) EUR 40,00
- Erwachsene Wettkampfabteilung EUR 70,00
- Erwachsene Freizeit oder passiv EUR 45,00
- Schüler und Studenten mit Nachweis, Wehrdienstleistende EUR 45,00
- Familien (einschl. Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre) EUR 125,00
- Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglieder beitragsfrei

Für die Beitragsrechnung ist das Alter am 31.12. des abgelaufenen Jahres maßgebend.

 

Als Wettkampfabteilungen wurden nach Beratung im Vereinsausschuss in der Mitgliederversammlung vom 11.02.2000 folgende Abteilungen beschlossen:

  • Faustball
  • Fußball
  • Judo
  • Tischtennis
  • Schwimmen
  • Leichtathletik      

                   
2.     Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge wegen Bedürftigkeit sind auf schriftlichen Antrag sowie mit entsprechenden Nachweisen möglich. Über den Antrag entscheidet die Vorstandschaft.
       
3.     Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) enthalten.
       
4.     Die einzelnen Abteilungen können zur Abdeckung ihrer Unkosten zusätzliche Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren festlegen. Diese müssen von der jeweiligen Abteilungsversammlung beschlossen und dem Vorstand zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Diese Beiträge sind bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
       
5.     Für zusätzliche Angebote im Rahmen des Übungsbetriebes (z.B. Schwimmkurse, Trainingslager etc.)
       
6.     Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. eines Jahres ist der volle, danach der halbe Beitrag zu entrichten.
       
7.     Die Beiträge werden grundsätzlich nur mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug efolgt jährlich zum 1. März. Abbuchungen sind nur über Girokonten möglich.
       
8.     Mitglieder, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen, zahlen zusätzlich einen jährlichen Verwaltungsaufwand von EUR 10,00. Sie entrichten den Beitrag bis spätestens 01.03. auf das u. g. Vereinskonto.
       
9.     Unkosten, die durch falsche Konnte- oder Bankbezeichnungen enstehen, werden dem Mitglied berechnet. Zur Deckung der Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich 10% des zu entrichtenden Beitrags zu zahlen. Mahngebüren können erhoben werden.
       
10.     Die Mitgliederverwaltung erfolt durch Datenverarbeitung. Die Speicherung der Daten erfolgt nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
       
11.     Die durch die Mitgliederversammlung festgelegten Jahersbeiträge treten jeweils rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann auch einen anderen Termin festlegen.
       
12.     Diese Beitragsordung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
       
13.     Die Anpassung der Beiträge mit Wirkung zum 01.01.2016 wurde bei der Mitgliederversammlung am 27.02.2015 beschlossen.

Download Beitragsordnung

Die Beitragsordnung ist im Reiter Downloads zu finden.

Änderung der Mitgliedsdaten

Über das Formular können Änderungen (Adresse, Bankverbindungen) eines Mitglieds des Sportverein Erolzheim direkt an die Mitgliedsverwaltung gesendet werden.

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